Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sanitätshaus Thiel & Scheld OHG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.thiel-scheld.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
[Führen Sie in nicht allzu technischer Form, in Listenform die Bereiche bzw. Inhalte auf, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Das können Inhalte, Abschnitte und Funktionen sein, die mit § 3 und 4 BITV 2.0 nicht vereinbar sind, bei denen für eine barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt oder die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.]

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte
[nur ausfüllen, falls diese Inhalte vorhanden sind, dann in einer einfachen Liste; ansonsten den gesamten Abschnitt einschl. Überschrift streichen]
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
[Führen Sie hier in Listenform die Inhalte auf, die ein höheres Maß an Barrierefreiheit erfüllen.]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum der ersten Erstellung] erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf [einer Selbstbewertung/einer von [Name der Prüfinstitution] vom [Datum] vorgenommenen Bewertung].

Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung, Hinweis: Die Erklärung ist jährlich auf ihre Aktualität hin zu überprüfen] überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@thiel-scheld.de sowie unter:
+49 (0)461 35871 an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle [Linkbezeichnung: Internetseite der Beschwerdestelle, Verlinkung zur URL https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle] finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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